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Raimund Kalinowski

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Wissenswertes - Ermittlung des Zeitwertes einer sehr langlebigen Maschine oder Anlage

In der einschlägigen Literatur wird regelmäßig von der durchschnittlichen technischen Lebens- und Nutzungsdauer gesprochen und als Grundlage für Berechnungen werden Werkzeugmaschinen als Beispiel angenommen.

Eine durchschnittliche Lebens- und Nutzungsdauer ist grundsätzlich eine Pauschalierung, die ohne den Einzelfall zu betrachten nach oben oder unten erheblich abweichen kann. Wenn möglich sollte deshalb immer der Einzelfall betrachtet werden. Wenn eine bestimmte Anlage durchschnittlich 20 Jahre genutzt wird, aber nun eine solche Anlage bewertet werden soll, die bereits 45 Jahre alt ist, mag ein Gutachter geneigt sein, diese Anlage auf den Schrottwert abzuwerten, da sie „durchschnittlich“ bereits vor 25 Jahren ersetzt worden wäre. Wie hätte derselbe Gutachter dieselbe Anlage vor 24 Jahren bewertet? Zu diesem Zeitpunkt hatte sie bereits die durchschnittliche Lebenserwartung um ein Jahr überschritten, hätte er sie bereits vor 24 Jahren auf den Schrottwert abgewertet? Wie hat sich dann der Wert in den vergangenen 24 Jahren entwickelt? Ist der Restwert immer der Schrottwert?

Bei den in der Literatur beispielhaft betrachteten Werkzeugmaschinen nimmt die Arbeitsgüte mit zunehmender Abnutzung ab und durch Überholungen evtl. wieder zu. So können neue Maschinen z.B. für die Fertigung von Werkzeugen genutzt werden, nach einigen Jahren werden sie dann für die Fertigung von Serienteilen eingesetzt, um danach in der Lehrwerkstatt „aufgebraucht“ zu werden.

Dieser Fall, bei dem die Abnutzung einen direkten Einfluss auf die Arbeitsgüte hat, ist bei den meisten Maschinen und Anlagen die Ausnahme.

Bei vielen Maschinen oder Anlagen stellt die arithmetisch-degressive Abwertung einen relativ realistischen Verlauf des Werteverlaufes dar. Entgegen der in der Buchhaltung üblichen Abwertung, die sich häufig an der Steuergesetzgebung orientiert, sind jedoch der Abwertungszeitraum und der Restwert sorgfältig und mit dem erforderlichen Sachverstand zu wählen.

Die Definition des Restwertes ist schwierig zu verstehen und mehrdeutig zu interpretieren.

Bei sehr vielen Maschinen und Anlagen bei denen die Arbeitsgüte mit der Zeit nicht abnimmt, ist der Restwert nicht nur relativ hoch, sondern bleibt über einen sehr langen Zeitraum nahezu konstant. In diesen Fällen ist der Wert primär vom technischen Zustand und nicht vom Alter abhängig.

Im obigen Beispiel kann es sein, dass die 45 Jahre alte Anlage nach 15 Jahren (entsprechend einer zugrundegelegten Lebenserwartung) bereits den Restwert erreicht hatte und bei einer Gesamtlebenserwartung von 80 Jahren der Wert für die vergangenen 30 Jahre nahezu konstant blieb und für die kommenden 35 Jahre nahezu konstant bleiben wird. Der Restwert ist ein am Bewertungsstichtag festgelegter Wert, er ist aber ebenso wie der Neuwert oder der Zeitwert keine feste Zahl, sondern wird sich im Laufe der Zeit z.B. im Verhältnis zum Neuwert verändern. Der „Restwert“ ist in der Regel der Wert, der vom zunehmenden Alter einer Maschine oder Anlage nicht mehr beeinflusst wird. Eine 50 Jahre alte Maschine kann bei entsprechendem Zustand einen höheren Wert aufweisen, als eine gleiche Maschine, die nur 40 Jahre alt ist.

Die nachfolgende Grafik zeigt vereinfacht wie sich der Zeitwert einer sehr langlebigen Maschine bei durchschnittlicher Abnutzung typischerweise entwickeln wird, sofern keine wertsteigernden Maßnahmen durchgeführt werden:


D.h. nachdem über die ersten 20 Jahre die Maschine arithmetisch degressiv abgewertet und der Restwert erreicht wurde, steigt der Restwert durch Inflation/ steigende Neuwerte langsam wieder an.

Der Zeitwert basiert in diesem Beispiel ab 20 Jahre auf den Pflege- und Erhaltungszustand mit Blick auf die Funktionsfähigkeit für den vorgesehenen Zweck. Wenn keine wertsteigernden Maßnahmen durchgeführt werden und die Maschine uneingeschränkt einsatzfähig ist, kann der Zeitwert über einen längeren Zeitraum dem Restwert entsprechen. Die Kurve endet nicht bei 40 Jahre, sondern kann weitere 20, 30 oder >50 Jahre fortgesetzt werden. Erst wenn es wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist die Maschine (dauerhaft) weiter zu betreiben und es absehbar ist, dass die Maschine z.B. verschrottet werden wird, fällt der Restwert drastisch ab.

Je nach Bewertungszweck ist auch der Zeitwert keine feste Größe. Wenn eine Maschine oder Anlage am jetzigen Standort weiter betrieben werden soll, sind die Montage-, Inbetriebnahme- und Integrierungskosten werthaltig. Der Verkehrswert (der Preis der für eine solche Maschine oder Anlage am Markt zu erzielen bzw. zu bezahlen wäre) ist in diesem Falle unwichtig, da der Markt zahlreichen Einflussfaktoren ausgesetzt ist, die beim weiteren Betrieb am selben Ort keine Rolle spielen. Man bedenke, dass z.B. Unternehmenswerte von Aktiengesellschaften (d.h. deren Verkehrswert) an einem einzigen Tag sich um mehrere Prozent verändern kann, der Buchwert hingegen diesen Schwankungen nicht folgt. Wobei der Buchwert nicht dem Zeitwert entspricht, da die Berechnung des Buchwertes anderen Regeln folgt.

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