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Design
beeinflusst Wohlbefinden
Hygienisches
Design
Hygiene
verfolgt nur ein Ziel, nämlich das Wohlbefinden des Menschen
nicht negativ zu beeinflussen. Selbstverständlich würde
diese Aussage einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung
nicht stand halten, entließe man z.B. einen unliebsamen
Mitarbeiter mit einer solchen Begründung. Auch wenn manche
Mitarbeiter dazu geeignet sind, die Bildung von Magenkarzinomen
oder Herzinfarkten zu fördern, ist es nicht zulässig
diese Mitarbeiter als unhygienisch zu bezeichnen obwohl sie
es nach der eigentlichen Bedeutung des Wortes möglicherweise
sind.
Auch
wenn Hygiene im täglichen Sprachgebrauch fast ausschließlich
als Synonym für Sauberkeit oder Reinigungsfähigkeit
benutzt wird, ist Hygiene etwas anderes.
In
deutschen Krankenhäusern erwartet man einen hohen Hygienestandard.
Die Flure und Krankenzimmer werden mit Desinfektionsmittel behandelt,
Ärzte und Pfleger tragen Einmalhandschuhe, Kanülen
und Instrumente sind selbstverständlich steril. Es gibt
Hygienfachkräfte und Hygienebeauftragte, ein Qualitätsmanagementsystem
und klare Hygienvorschriften mit entsprechenden Arbeitsanweisungen.
Die Infektion von Methicillin bzw. Oxacillin resistenten Staphylococcus
aureus [MRSA bzw. ORSA] bezogen auf alle Staphylococcus aureus
Infektionen betrug im Jahre 2003 in Deutschland rund 20% (1999
betrug sie weniger als 10%) und ist kontinuierlich ansteigend.
In den Niederlanden beträgt die MRSA/ORSA-Rate seit vielen
Jahren nur etwa 1%. MRSA/ORSA ist die typische Krankenhausinfektion
und zeigt im wesentlichen die Wirksamkeit der umgesetzten Hygienemaßnahmen
an.
Richtlinien
und Vorschriften nützen wenig, wenn deren Einhaltung nicht
kontrolliert und eine Abweichung nicht sanktioniert wird. Bevor
man sich als Patient in ein Krankenhaus einweisen lässt,
sollte man nach der MRSA/ORSA-Statistik in diesem Haus fragen.
Es verwundert sicherlich nicht, dass z.B. in einem Krankenhaus
mit einer MRSA/ORSA-Rate von deutlich über 40% eine Ärztin
mit offenem Kittel, nacktem Bauch und Bauchnabelpircing zur
Visite erscheint. Ein Arzt zieht im selben Krankenhaus eine
Schere aus der Hosentasche, um einen Verband aufzuschneiden
und ein gerade eingewiesener Patient findet ein Damennachthemd
in seinem Bett, da das Bett bei der Bettenaufbereitung offensichtlich
„durchgerutscht ist“. Bei diesem Beispiel handelt
es sich übrigens um ein reales, großes Krankenhaus
mit über 500 Betten in dem die Diakonie das Sagen hat.
Obwohl dieses Krankenhaus noch keine zwanzig Jahre alt ist,
gibt es keine Patientenzimmer mit Dusche.
Wie
dieses Beispiel zeigt hat Hygiene etwas mit der persönlichen
Einstellung zu tun. Die Vorbildfunktion der leitenden Mitarbeiter
und das Betriebsklima haben größere Einflüsse,
als Arbeitsanweisungen oder Bauteile mit EHEDG-Zertifikat.
Dies
bedeutet aber auf gar keinen Fall den Umkehrschluss, dass sorgfältig
ausgewählte und geprüfte Bauteile überflüssig
wären. So greift z.B. im Krankenhaus das Medizingerätegesetz,
das in unmittelbarer Umgebung des Patienten ausschließlich
Geräte zulässt, die dem Medizingerätegesetz entsprechen
und z.B. desinfizierbar sind. Obwohl es entsprechende Rechner
gibt, werden aus Kostengründen häufig handelsübliche
Laptops eingesetzt, die mit ihren internen Lüftern die
Keime ansaugen und dann auf Ihrem Weg durch das Krankenhaus
diese dort gleichmäßig verteilen. Da kaum ein Patient,
der sich eine Krankenhausinfektion zugezogen hat gegen das Krankenhaus
klagt, ist es für das Krankenhaus wirtschaftlich vertretbar,
gegen geltende Vorschriften zu verstoßen. Teilweise schwere
Infektionen und auch Todesfälle werden billigend in Kauf
genommen. Dass es anders geht, beweisen die Niederländer
und auch die skandinavischen Länder.
Dieser
Ausflug in die Medizin zeigt, dass wirtschaftlich sinnvolle
Entscheidungen äußerst fragwürdig und unsinnig
sein können.
So
wie im Krankenhaus, entscheiden auch in Abfüllbetrieben
häufig Personen, die nicht den notwendigen Sachverstand
besitzen. Solange kein verdorbenes oder sonstwie kontaminiertes
Produkt in den Handel gelangt, scheint die Welt für sie
in Ordnung zu sein.
So
wie ein bestimmter Prozentsatz des Deckungsbeitrages zurück
in den Markt fließt, sollte ein fester Anteil zur Verbesserung
der Produktion aufgewendet werden.
Auch
mit konventionellen Maschinen können fruchtsafthaltige
Limonaden ohne den Zusatz von Konservierungsmitteln oder nicht
deklarationspflichtigen Kaltentkeimungsmitteln wie Dimethyldicarbonat
hergestellt werden. Das Wohlbefinden des Menschen ist nicht
messbar. Unwohlsein findet häufig im Kopf statt. Angst
oder Ekel sind häufige Auslöser für dieses Unwohlsein.
Der Gedanke, das Keime chemisch inaktiviert werden und sich
danach zusammen mit den Zerfallsprodukten wie z.B. Methanol
im Getränk befinden, würde bei zahlreichen Verbrauchern
ein Gefühl auslösen, dass sicherlich nicht zu einem
verstärkten Kaufanreiz führen würde.
Große
erfolgreiche Firmen bewegen sich nicht nur innerhalb der Gesetze
sondern treffen frühzeitig strategische Entscheidungen
für die Zukunft, weil sie es sich nicht leisten können,
heute den wirtschaftlich „sinnvollsten“ Weg zu gehen.
So,
wie Brauereien „Premium“ aufs Etikett drucken, schmückt
sich heute fast jede Dorfschlosserei mit dem Zusatz „Anlagenbau“.
Wer in der Lage ist einen Fernseher mit einem DVD-Spieler zu
verbinden, hat streng genommen eine Anlage verkabelt. Es ist
schön, wenn man Erfolgserlebnisse hat und auf seine Leistungen
stolz sein kann. Wenn ein „Anlagenbauer“ stolz verkündet,
er habe besseres mit seiner Zeit zu tun als Fachzeitschriften
zu lesen, sollte man die Kompetenz des „Anlagenbauers“
kritisch hinterfragen. Dies ist umso wichtiger, wenn weder klassische
Anlagenbauer noch externe Berater in ein Projekt involviert
werden und man diesen Montagefirmen mit dem „Anlagenbau“
im Firmennamen, tatsächlich die Entscheidung über
einzusetzende Bauteile oder sonstige Ausführungen überlässt.
Nachfolgend
sollen beispielhaft einige Details beschrieben werden, die besonders
häufig nicht bedacht werden.
In
jeder Anlage werden Ventile eingesetzt. Seit der Erfindung des
Scheibenventils - vor etwa 40 Jahren - hat es einen weltweiten
Siegeszug angetreten und ist aus Getränkebetrieben nicht
mehr wegzudenken. Inzwischen gibt es zahlreiche Kopien und auch
einige Weiterentwicklungen. Die Qualität eines Scheibenventils
ist visuell kaum erkennbar. Insbesondere einige Kopien sehen
von der Oberflächengüte und von der Fertigungsqualität
her besser aus, als Ventile der bewährten Hersteller.
Der
Arbeitslohn hat heute einen Anteil von weniger als 10% am Verkaufspreis
eines Scheibenventils. Um ein optisch ansprechendes und vergleichsweise
billiges Scheibenventil zu verkaufen reicht es somit nicht aus,
nur die Lohnkosten zu senken. Auch Entwicklungskosten beeinflussen
den Verkaufspreis kaum. Häufig sind es viele kleine Details,
die zusammen genommen die Qualität ausmachen. Bei der Prüfung
verschiedener Scheibenventile wurde z.B. festgestellt, dass
sie teilweise den angegebenen zulässigen Betriebsdruck
nicht stand halten. Teilweise lecken sie bereits bei Drücken
von unter 6 bar. Üblich sind heute Angaben von 10 bar für
Gehäuse und Klappe. Es sind aber auch Ventile verfügbar,
die für einen Gehäusedruck von 16 bar, die z.B. im
Einlauf eines Kurzzeiterhitzers auftreten, zugelassen sind.
Die Prüfdrücke sind üblicherweise um ein vielfaches
höher als die angegebenen Drücke. Neben zu großen
Fertigungstoleranzen findet man bei einigen Scheibenventilen
auch Bauteile aus Feinguss anstelle von Schmiedematerial. Teilweise
ist das Materialgefüge der Schmiedeteile mangelhaft.
Früher
waren Scheibenventildichtungen meist aus Silikon, da sie den
niedrigsten Verkaufspreis hatten. Heute sind Scheibenventildichtungen
meist immer noch aus Silikon, ohne das es dafür rational
nachvollziehbare Gründe gibt. Dichtungen aus EPDM wurden
ständig weiterentwickelt und weisen in der Beständigkeit
und in den mechanischen Eigenschaften deutliche Vorteile gegenüber
Silikon auf. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Werte, die ein
Hersteller angibt, der Dichtungen aus diesen beiden Werkstoffen
zum absolut identischen Preis anbietet!
Eigenartigerweise
überlassen viele Abfüller die Auswahl des Dichtungswerkstoffs
dem Anlagen-Lieferanten und sind noch immer der Überzeugung,
dass Silikon der preisgünstigste Werkstoff wäre. Jeder
der schon einmal Silikon zum Abdichten von Fugen eingesetzt
hat weiß, dass Silikon relativ empfänglich für
mikrobiologischen Befall ist. Ein von der EHEDG akkreditiertes
Labor hat festgestellt, dass Silikondichtungen aus mikrobiologischer
Sicht deutlich schlechter abschneiden als z.B. Dichtungen aus
Viton, HNBR oder EPDM. Es ist etwas verwunderlich, dass die
von der EHEDG akkreditierten Laboratorien bei bestandenen Prüfungen
bis heute nicht angeben, mit welchen Dichtungswerkstoffen getestet
wurde. Dies gilt natürlich nicht nur für Scheibenventildichtungen
sondern generell. Insbesondere bei Pumpen hat die eingesetzte
Gleitringdichtung einen großen Einfluss auf das Bestehen
der EHEDG-Prüfung.
Die
Druck- und Saugstutzen von Pumpen werden standardmäßig
meist mit Gewindestutzen nach DIN 11851 (Milchrohrverschraubung)
geliefert. Auch Rückschlagventile, Schwenkbogenpaneele
oder sonstige Rohrverbindungen werden meist in nach dieser Norm
ausgeführt.
Eigentlich
ist diese Norm einmal für Schlauchleitungen entwickelt
worden. Für Pumpen, Rohrverbindungen oder Rückschlagventile
ist sie eigentlich ungeeignet. Ein Zwischenflanschrückschlagventil
ist nicht nur technisch die bessere Lösung sondern unter
Berücksichtigung der Kosten für die Gegenverschraubung
meist preisgünstiger, als ein Rückschlagventil mit
Gewindestutzen nach DIN 11851. Eigenartigerweise werden trotzdem
meist Rückschlagventile mit Gewindestutzen nach DIN 11851
eingesetzt.
Für
Schwenkbögen sollten Verschraubungen nach DIN 11853 (früher
„Aseptikverschraubung“ nach DIN 11864 „kurze
Ausführung“) eingesetzt werden. Wie alle Rohrverbindungen
nach DIN 11853 weist sie einen metallischen Anschlag auf, der
die prinzipiell als O-Ring ausgeführte Dichtung definiert
verformt, ferner sind alle Rohrverbindungen nach DIN 11853 (früher
DIN 11864 „kurze Ausführung“) selbstzentrierend.
Neben Pumpen und Rückschlagventilen sollten sämtliche
Rohrverbindungen, die nicht häufig gelöst werden,
als hygienische Flanschverbindung mit O-Ringabdichtung und metallischem
Anschlag bevorzugt nach DIN 11853, ausgeführt werden.
Probenahmeventile
sind weiterhin die Bauteile, mit denen sich der Anlagenbetreiber
kaum auseinander setzt. Rohrgewinde und Flachdichtungen oder
ein Einbau mit Teflonband disqualifizieren „Anlagenbauer“
und Lieferanten hygienischer Armaturen. Nicht CIP-fähige
Probenahmeventile beherrschen weiterhin den Markt.
Die
Rohrleitungsführung, der Einbau von Armaturen und Komponenten,
die Erreichbarkeit von Bedienelementen oder die Beleuchtung
der Anlage sind nur einige wenige Aspekte, die die Ergonomie
und somit das Wohlbefinden des Bedieners beeinflussen. Von reinen
Montagebetrieben darf nicht erwartet werden, dass sie über
den notwendigen Sachverstand verfügen um Komponenten optimal
auszuwählen und anzuordnen.
Die
hier genannten Maßnahmen sind entweder kostenneutral oder
beeinflussen die Gesamtkosten vernachlässigbar gering.
Umso mehr verwundert es, dass der weitaus größte
Teil der Anlagenbetreiber diese Punkte unberücksichtigt
lässt und dem Lieferanten häufig ohne jede Diskussion
die Auswahl der Komponenten und Ausführungen überlässt.
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