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Entscheidungshilfen
für die Auswahl von Ventilen
In der Brauerei sind die Techniker heute
mit dem Tagesgeschäft meist vollkommen ausgelastet. Wenn
Investitionen anstehen, beschränkt man sich meist darauf,
sich bei den großen anstehenden Positionen wie Filter oder
Flaschenfüller besonders sachkundig zu machen. Man spricht
mit Kollegen, führt umfangreiche Gespräche mit Lieferanten
und besichtigt Referenzanlagen. Armaturen und Pumpen werden dann
entweder von dem Hersteller bestellt, von dem man sie immer gekauft
hat oder man überlässt diese Entscheidung dem Anlagenlieferanten
oder dem eigenen Einkauf, die dann versuchen nach der vorliegenden
Spezifikation die billigste (nicht die preiswerteste!) Komponente
einzukaufen. Denn alles was nicht klar spezifiziert ist, bleibt
bei dieser Vorgehensweise unberücksichtigt.
Aus Gründen der Ersatzteilhaltung bzw.
der Ersatzteilbestellung kann es Sinn machen, einem Armaturenhersteller
treu zu bleiben, selbst wenn er nicht der beste oder der billigste
Anbieter ist, kann er doch für den eigenen Betrieb, wenn
man alle Details berücksichtigt, der preiswerteste Anbieter
sein. Das stellt man natürlich nur fest, wenn man alle festgeschriebenen
Lieferanten regelmäßig überprüft. Eine Zeitspane
von etwa 3 bis 5 Jahren für die kritische Überprüfung
ist sicherlich sinnvoll.
Wenn man sich nun entschlossen hat, die
Lieferanten und die eingesetzten Produkte regelmäßig
zu überprüfen, kommt natürlich sofort die Frage
nach dem „wie“.
Es gab Zeiten, da wurde einmal jährlich
in der Brauerei eine technische Revision durch einen externen
Berater durchgeführt. Viele, insbesondere größere
Brauereien, haben für sich entschieden, dass sie das nicht
mehr benötigen.
Nachfolgend sollen nun dem Praktiker einige
Hinweise gegeben werden, nach denen er den Teilbereich einer solchen
Revision, nämlich die Überprüfung, ob die Auswahlvorgaben
für Armaturen noch stimmen, mit möglichst geringem Aufwand,
selbst durchführen kann.
Es soll Lieferanten geben, die teilweise
Garantien unterschreiben, die sie nicht einhalten können.
Wenn vertraglich nicht festgelegt wurde, was zu geschehen hat,
wenn nicht vertragsgemäß geliefert wird, müssen
im Falle der Fehllieferung die Gerichte entscheiden. Da die Gerichte
jedoch das Gesetz anwenden, fühlen sich die Brauereien nach
ihrem eigenen Rechtsempfinden von den Gerichten häufig ungerecht
behandelt.
Die Zeit, die man aufwendet, um genau zu
beschreiben was man erwartet geliefert zu bekommen, steht in keinem
Verhältnis zu den möglichen Problemen, die durch eine
mangelhafte Lieferung entstehen können.
Die bloße Forderung, das bestimmte,
ggf. auch einzeln genannte, DIN oder andere Normen und Regeln
einzuhalten sind, reicht aus zwei Gründen meistens nicht
aus. Zum einen sind die Normen häufig nicht mehr auf dem
aktuellen Stand der Technik und zum anderen werden sie im Streitfalle
qualitativ wie die allgemeinen Geschäftsbedingungen behandelt.
Daraus folgt, dass, so verlockend es auch
sein mag, man auf vorgefertigte Textbausteine verzichten muss
und man individuelle Formulierungen zu finden hat, die Ausdrücken,
was einem wichtig ist und wie man es zu überprüfen gedenkt.
Hier kann es äußerst hilfreich sein, den Lieferanten
zu verpflichten, bestimmte Parameter vor der Auslieferung zu prüfen
und diese Prüfungen zu protokollieren. Damit ist dann allen
Vertragsparteien unzweifelhaft klar, dass einem die Einhaltung
bestimmter Parameter oder Normen besonders wichtig ist.
Man selbst muss nicht einmal selbst den
Sachverstand hierfür haben. Man kann einfach den Lieferanten
fragen, welche Warenausgangsprüfungen er routinemäßig
durchführt und welcher Aufwand damit verbunden wäre,
wenn bei einer 100% Prüfung, dieser sonst möglicherweise
nur nach Stichprobenplan durchgeführten Routineprüfungen,
die Prüfergebnisse protokollieret würden.
Erfahrungsgemäß liegt der Aufwand
hierfür bei etwa 1% der Angebotssumme. Da man üblicherweise
mehrere Lieferanten zur Auswahl hat, wird man bereits hier einen
Qualitätsunterschied feststellen können. Tests die für
den einen Lieferanten selbstverständlich sind, sind bei anderen
Lieferanten völlig unbekannt.
Häufig wird man bei dieser Vorgehensweise
leider auch feststellen müssen, dass man in der Vergangenheit
Bauteile von zweifelhafter Qualität verbaut hat. Selbst bei
so simplen Bauteilen wie Rohrbögen gibt es große Qualitätsunterschiede.
Wenn z.B. 90° Rohrbögen mehr oder weniger von diesen
90° abweichen, kommt es, wenn sie eingeschweißt werden,
zu einem Spalt, der bei der Verschweißung aufgefüllt
werden muss oder wenn sie bündig verschweißt werden,
kommt es zu Verspannungen der Rohrleitung. Wenn die Ovalität
des Rohrbogens relativ groß ist, kommt es bei der Montage
gezwungenermaßen zum Versatz mit allen damit verbundenen
Problemen. Rohrbögen die nicht aus geglühtem Vormaterial
hergestellt werden, weisen einen verringerten Korrosionsschutz
auf.
Bei anspruchsvolleren Komponenten wie z.B.
Ventilen können die Qualitätsunterschiede größte
Probleme beim Betrieb der Anlage verursachen. Ein wichtiges Merkmal
z.B. von Scheibenventilen, ist das Öffnungs- und Schließdrehmoment
mit der maximal zulässigen Toleranz. Größere Fertigungstoleranzen
werden auch zu größeren zulässigen Toleranzen
beim Drehmoment führen. Diese Toleranzen haben einen direkten
Einfluss auf die Standzeit der Dichtung und somit auf die Betriebssicherheit
und die Betriebskosten.
Bei Regelventilen möchte man bei einer
bestimmten Vorgabe (aus der Steuerung heraus) einen bestimmten
kvs-Wert erzielen, hierbei spielen sehr viele qualitätsrelevante
Einflüsse zusammen. D.h. z.B. die Konstruktion, die den Hub
und damit die Auflösung, die Vorgaben für den Ventilsitz
und den Ventilkegel ebenso wie die Verbindung zum Stellungsregler
festgelegt haben; ebenso werden hierbei viele der wirklich wichtigen
Fertigungstoleranzen erfasst. Unterschiede in der Abweichung zum
Sollwert im Bereich des 100-fachen (!) kommen hier in der Praxis
vor. Bei wirklich anspruchsvollen Regelaufgaben kann dies bis
zur Unbrauchbarkeit ganzer Anlagen führen.
Probenahmeventile werden nach Art und Anzahl
üblicherweise „vertragsgemäß“ installiert.
Dies bedeutet in der Praxis häufig, dass Probenahmeventile
komplett fehlen, oder dass sie nicht den Erwartungen der Betreiber
entsprechen.
Selbstverständlich sind die Ansprüche
der Probenahme in den verschiedenen Bereichen unterschiedlich.
Die Entnahme von Kesselspeisewasser für eine chemisch-technische
Untersuchung kann sicherlich auch durch einen Industriekugelhahn
erfolgen, obwohl man selbst hier häufig, tropfende Kükenhähne
installiert.
Für die Entnahme biologischer und chemisch-technischer
Proben kommen heute vornehmlich folgende Ventilbauarten zum Einsatz:
· Kükenhähne
· Kolbenventile
· Membranventile mit Probeentnahme durch Spritzen
· Membranventile mit Handbetätigung
· Membranventile mit Hand- und Automatischer-Betätigung
Aktentaschen, Armbanduhren und Probenahmeventile
werden selten nach objektiv nachvollziehbaren, technisch-wirtschaftlichen
Kriterien erworben.
Im Falle von Aktentaschen und Armbanduhren
wird üblicherweise mehr ausgegeben, als für die reine
Funktion erforderlich wäre.
Der überwiegende Teil der im Einsatz
befindlichen Probenahmeventile genügt heutigen Anforderungen
nicht. Da man aber im allgemeinen keine offensichtlichen Probleme
mit den installierten Probenahmeventilen hat, begnügt man
sich auch bei neuen Installationen, aus durch Zeitmangel hervorgegangener
Gedankenlosigkeit, mit einer eigentlich inakzeptabel schlechten
Lösung.
Die Hauptproblembereiche sind bei
· Kükenhähnen
o nicht CIP fähig
o nach der Probenahme verbleibt Produkt in der Bohrung des Kükens
o totes Ende im Anschlussbereich,
o häufig keine hygienisch einwandfreie Installation
o unmittelbar vor der Probenahme nicht reinigungsfähig
o häufig undicht
· Kolbenventilen
o meist totes Ende im Anschlussbereich
o häufig keine hygienisch einwandfreie Installation
o kein metallischer Anschlag (Beschädigung von Dichtung oder
Sitz möglich)
o unmittelbar vor der Probenahme kaum reinigungsfähig
· Membranventilen mit Probeentnahme durch Spritzen
o häufig totes Ende im Anschlussbereich
o Membran ist ein Verschleißteil
Auch die Probenahmeventile, die
heute das Optimum darstellen, haben noch Raum für Verbesserungen,
einige Konstruktionsdetails muten zum Teil skurril an wie z.B.
· Öffnung im Uhrzeigersinn - dies führte dazu,
dass man versuchte das Ventil mit Zangen oder anderen Hilfsmitteln
entgegen dem Uhrzeigersinn zu öffnen und nicht selten wurde
das Ventil dabei beschädigt, bei neueren Ventilen ist unmissverständlich
die Öffnungsrichtung gekennzeichnet (Abb. 1),
· Verschluss des Spülanschlusses mit Gummikappe -
bei der Probenahme unter Druck (z.B. über eine Spirale) fehlt
immer noch die dritte Hand um die Kappe, die für den Druck
nicht ausgelegt ist, festzuhalten
· keine Möglichkeit Spiralen zum schonenden Druckabbau
anzubringen, bzw. ungeeignete Spiralen
· Dampfsterilisatoren, die Stromstöße austeilen
oder durch den ungünstigen Schwerpunkt leicht kippen und
die Füße des Betriebskontrolleurs verbrühen
· Gehäuse die außen komplett kugelig waren,
so dass die Anschlüsse nur unbefriedigend, d.h. hygienisch
nicht einwandfrei, angeschweißt werden konnten
· Entweder Hand oder Pneumatik-Betätigung
· kein metallischer Endanschlag, so dass die Dichtung beim
Schließen beschädigt werden kann
· unbefriedigende Reinigungsfähigkeit von außen
Abb. 1 Aseptisches Probenahmeventil, Öffnung
im Uhrzeigersinn, Spülverschluss mit aufgesteckten Kappen
Inzwischen
gibt es Probenahmeventile, bei denen einige der obengenannten
Probleme beseitigt wurden und
· die eingeschweißt werden können,
· deren Abdichtung sich sehr nah´ am Produktraum
befindet
· die für die Probenahme manuell und bei der CIP automatisch
betätigt werden (Anm.: In der Praxis stellt meist nicht das
Öffnen während der CIP das eigentliche Problem dar,
sondern das zeitrichtige Schließen; denn wenn die Reinigung
abgeschlossen ist, kann über ein geöffnetes Probenahmeventil
Außenluft eindringen und die gereinigte Anlage kontaminieren.)
· die eine, wenn auch nicht besonders befriedigende, Lösung
der Endlagenrückmeldung bieten
· für die es Spiralen gibt, mit denen der Druck so
schonend abgebaut wird, dass eine „schwarze“ Probenahme
von Bier möglich ist.
Diese
Probenahmeventile kosten jedoch etwa 10 mal so viel, wie einfache,
aber eigentlich völlig unbrauchbare, Kükenhähne.
Ein
endvergorenes Bier, mit einer nennenswerten Bittere, das durch
sorgfältiges Arbeiten nahezu frei von unerwünschten
Keimen ist, ist robust genug, so das auch das schlechteste Probenahmeventil
ihm kaum etwas anhaben kann. Jedoch mit jedem zusätzlichen
Kompromiss wächst das Risiko einer Kontamination. Die Kosten
für gute Probenahmeventile im Verhältnis zu den Gesamtanlagekosten
sind verschwindend gering.
Zusammenfassung:
Vorgaben für Bauteile und Lieferanten sollten regelmäßig
z.B. alle 3 bis 5 Jahre auf den Prüfstand. Die Lieferanten
selbst sollten aufgefordert werden zu spezifizieren, wo sie messbar
besser sind als ihre Mitbewerber. Die Vertragsgestaltung und Bestellung
sollte individuell formuliert werden und sehr sorgfältig
erfolgen. Wenn die Lieferanten die selbstgenannten Qualitätsvorgaben
nicht einhalten, muss es für sie äußerst „schmerzhaft“
sein, denn das Ziel ist es, vertragsgemäße Komponenten
zu erhalten und nicht einen nachträglichen Preisnachlass
durchzusetzen.
Abb.
2 Kolbenventil, mit langem toten Ende, zum Einschrauben in Muffe
(nicht hygienisch)
Abb.
3 Aseptisches Probenahmeventil, Pneumatik- und Hand-Betätigung,
mit Spirale, ohne Spülanschluss
Abb.
4 Kükenhahn, mit langem toten Ende, zum Einschrauben in Muffe
(nicht hygienisch), mit Handgriff aus Holz
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