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Projekt
erfolgreich abgeschlossen?
Unterschiedliche
Erwartungen von Anlagenbauer und Kunde führen zu Spannungen
und Planungsfehlern
Bei einer
Besprechung über ein neues Vorhaben mit dem zwei Abteilungen
zu tun hatten, kam es in der ersten großen Besprechung,
an der auch ein Berater teilnahm, zu einem ziemlichen durcheinander.
Um der anderen Abteilung einen Nadelstich zu verpassen, sagte
der eine Abteilungsleiter: „Wenn wir eine Planung beginnen,
dann machen wir erste einmal einen Plan“, woraufhin der
andere Abteilungsleiter konterte: „Wenn wir eine Planung
beginnen, dann haben wir einen Plan.“
Viele Projekte
werden nach politischen Regeln begonnen: Keiner kennt das Ziel
aber alle laufen mit.
Es ist erschreckend
mit welch wagen Vorstellungen Projekte begonnen und häufig
sogar abgeschlossen werden. Überraschend hierbei ist, dass
die hierbei unvermeidlichen Unstimmigkeiten häufig in monatelangen
Grabenkriegen aber sehr selten durch externe Streitschlichter
(inkl. der ordentlichen Gerichte) zum Ende geführt werden.
Eine Hauptschwierigkeit
ist, dass der Kunde anders denkt und andere Bedürfnisse hat
als der Lieferant. Der Lieferant muss seinen Angebots- bzw. Lieferumfang
so spezifizieren, dass er ihn kalkulieren und planen kann, er
denkt in Bauteilen und in Arbeitskraft, die er in Euro und Cent
umsetzen kann.
Der Kunde
hingegen denkt in Funktionen. Sehr häufig ist die Vorstellung
von diesen Funktionen sehr nebulös; denn Kunden denken selten
in aktuellen Technologien noch kennen sie die Möglichkeiten
von Wissenschaft und Technik. Die meisten Kunden kennen die Maschine,
mit der sie heute die gewünschte Funktion erreichen. Sie
kennen die Stärken und die Schwachpunkte diese Maschine und
glauben, dass sie eine Maschine wünschen, die alle Möglichkeiten
und Stärken der vorhandenen Maschine aber nicht deren Schwachpunkte
aufweist.
Vor
einigen Jahrzehnten entwickelte Ford ein Auto streng nach den
Wünschen der Kunden, heraus kam der Ford Pinto ein
nicht sonderlich erfolgreiches Fahrzeug, da es bei seiner Vorstellung
eigentlich längst veraltet war.
Nun sind die
Vorstellungen von Industrie-Produktionsanlagen nicht unbedingt
mit denen eines Konsumproduktes wie einem Auto vergleichbar. Trotzdem
gibt es Parallelen, da die Käufer von Industrieanlagen meistens
weit häufiger Konsumprodukte einkaufen, haben sie hier die
größere Erfahrung. Häufig werden Anforderungen
von Industrieprodukten mit Anforderungen, die von Konsumprodukten
her bekannt sind, vermischt.
Die meisten
Verkäufer versuchen den Kunden nicht zu enttäuschen.
Falls der Kunde etwas verlangt, was man nicht liefern kann oder
will, wird er fast wie ein Kind behandelt, das sich etwas unmögliches
zu Weihnachten wünscht. Je nachdem was und wie intensiv ein
Kunde etwas wünscht, geben Sie den Wünschen nach, wobei
sie immer bemüht sind, nicht offen zu lügen oder etwas
unmögliches zu versprechen. Sie hören sich z.B. die
Wünsche an und nicken regelmäßig. Der Kunde interpretiert
dies als Zustimmung, der Verkäufer jedoch will nur zu erkennen
geben, das er sein gegenüber verstanden hat. Zustimmende
Äußerungen, wie etwa dass bestimmte Funktionen die
Produktion positiv beeinflussen würden, könnte der Kunde
als indirekte Rede einer nicht anwesenden Person auffassen, der
Verkäufer jedoch als reine Fiktion meinen, so dass es wünschenswert
wäre, wenn so etwas technisch möglich oder unter den
gegebenen Bedingungen realisierbar wäre.
Die Gelegenheiten
nicht das zu verstehen, was der andere glaubt gesagt zu haben,
sind bei den meisten Verkaufsgesprächen zahlreich vorhanden.
Aus diesen
Verkaufsgesprächen entsteht üblicherweise ein Angebot
in dem nun nicht Funktionen sondern Bauteile aufgelistet werden.
Auf Nachfrage oder bei einer Präsentation wird dem Kunden
erklärt, wie die genannten Bauteile zusammenarbeiten, um
die gewünschten Funktionen sicherzustellen.
Wenn es nun
zu einer Bestellung kommt, wird das Angebot mit den Änderungen
der Abschlussverhandlung üblicherweise zur Auftragsbestätigung
umbenannt.
Der Projektleiter
des Lieferanten der den Auftrag abwickeln soll, wird nun genau
das liefern, was in der Auftragsbestätigung aufgeführt
ist. Falls er einen technischen Spielraum zwischen der dem Kunden
nicht bekannten Vorkalkulation und der Auftragsbestätigung
hat, wird er insbesondere wenn der Endpreis hart verhandelt wurde
versuchen diesen Spielraum auszunutzen, um Kosten einzusparen.
Der erfahrene
Kunde hat dem Lieferanten mit der Bestellung seine häufig
mehrere hundert Seiten umfassenden Ausführungsvorschriften
übersandt. Diese sind selbstverständlich nicht spezifisch
für diesen Auftrag zusammengestellt worden und enthalten
Auszüge aus und Hinweise auf diverse Normen, von Trinkhalmen
über Kühlanlagen bis hin zur Sicherheit beim Betrieb
von Flurförderzeugen.
Häufig
kennt der Kunde den Inhalt dieser Ausführungsvorschriften
nicht im Detail. Er erwartet aber trotzdem, dass der Lieferant
diese bis zum letzten Punkt beachtet. Je umfangreicher diese Ausführungsvorschriften
sind, desto schwieriger wird es bei einem eventuellem Rechtsstreit
diese als verbindlich durchgesetzt zu bekommen. Sollten diese
Vorschriften von der Auftragsbestätigung abweichen, gilt
normalerweise die Auftragsbestätigung als individuell ausgehandelter
und formulierter Vertrag und die Ausführungsvorschriften
bleiben unberücksichtigt!
Die Bestellung
von Funktionen ist in Deutschland unüblich. Der Kunde und
der Lieferant befürchtet hierbei übervorteilt zu werden.
Der Kunde, weil er glaubt bei einer reinen Beschreibung von Funktionen
könnte der Lieferant ihm z.B. einen KIA Opirus statt eines
AUDI A8 liefern und der Lieferant, weil er glaubt, obwohl ein
KIA Opirus beschrieben und kalkuliert ist, wird der Kunde einen
AUDI A 8 erwarten.
Gibt es für
dieses Problem eine Lösung?
Manche Kunden
erstellen Pflichtenhefte oder Ausschreibungen. Insbesondere mit
der Erstellung von Ausschreibungen werden teilweise externe Berater
beauftragt.
Das Wissen
eines jeden Menschen ist begrenzt, Universitätsprofessoren
oder Berater bilden hier leider keine Ausnahme. Einkäufer
verlangen eine hieb- und stichfeste Spezifikation und eine Vergleichbarkeit
der Angebote. Vergleichbarkeit bedeutet übrigens nicht, dass
sie gleichwertig oder sogar technisch identisch sein müssen.
Techniker scheuen jedoch häufig davor zurück Unterschiede
in Angeboten zu bewerten und dies auch dem Einkäufer plausibel
mitzuteilen. Fragen, wie sich eventuelle Mehrkosten durch geringere
Betriebskosten amortisieren, bleiben deshalb ungestellt und unbeantwortet.
Ergonomie, Dokumentation oder Service werden nicht bewertet.
Die Vertriebskosten
inkl. der Angebotskosten sind bei den Anlagenbauern im Durchschnitt
mindestens 4mal höher als die erzielten Gewinne. Selbst bei
sehr kleinen Projekten werden häufig Angebote von 5 Lieferanten
eingeholt und es wird vom Lieferanten verlangt, dass er persönlich
erscheint, um sein Angebot zu erläutern. Es ist inzwischen
nicht ungewöhnlich, das die Angebotskosten sämtlicher
Anbieter eines Projektes zusammen höher sind, als die spätere
Auftragssumme. Obwohl Angebotskosten nicht in Rechnung gestellt
werden, fallen diese Kosten an und müssen wie alle anderen
Kosten letztendlich vom Kunden getragen werden. Da sehr häufig
der Anbieter mit dem niedrigsten Preis den Zuschlag erhält
und die Gewinnspanne meist keinen großen Spielraum zulässt,
müssen die Vertriebskosten bei der Erstellung des Angebotes
oder/und in der Auftragsabwicklung eingespart werden. Die Qualität
der Angebote ist deshalb oft unbefriedigend. „Ähnliche“
Projekte werden häufig als Grundlage verwendet und nur notdürftig
angepasst.
Eigentlich
kann eine zuverlässige Kostenermittlung erst nach einer erfolgten
Detailplanung durchgeführt werden. Aus Kostengründen
verbietet es sich jedoch, dass der Lieferant in der Angebotsphase
eine Detailplanung durchführt. Dies ist eine Chance für
den Schnäppchenjäger, möglicherweise gerät
er an einen Lieferanten, der die unbekannten Details eines Projektes
zu niedrig einschätzt und die Anlage deshalb unterhalb der
tatsächlichen Fertigungskosten anbietet. Wenn der Lieferant
wohlhabend genug ist, bekommt der Kunde mehr geliefert als er
bezahlt andernfalls wird der Insolvenzverwalter des Lieferanten
möglicherweise nachverhandeln müssen, um die Anlage
fertig zu stellen.
Verweigerung
der Abnahme wegen Kratzer
Da ein Ingenieurbüro
oder ein Berater ebenfalls Lieferant ist, ist es inzwischen üblich
auch diese nach dem scheinbar günstigsten Preis-Leistungsverhältnis
auszuwählen. Die Leistung eines externen Planungsbüros
im vorhinein zuverlässig zu bewerten ist jedoch nahezu unmöglich.
Vielen Kunden reicht als Referenz aus, dass ein Planungsbüro
ehemalige Mitarbeiter von bestimmten namhaften Anlagenbauern beschäftigt.
Da diese Planung
direkt das Geld des Kunden gekostet hat, wird ihr wesentlich strikter
gefolgt, als der vermeintlich kostenfreien Planung eines Lieferanten.
Leider sind diese Planungen in sehr vielen Fällen äußerst
fehlerhaft. Zum niedrigstmöglichen Einkaufspreis wird man
vermutlich kaum die qualitativ hochwertigste Planung erhalten.
Somit muss
man zum Zeitpunkt der Anlagen-Bestellung eine gewisse Unsicherheit
in der Richtigkeit der Planungsdetails akzeptieren.
Um das damit
verbundene Risiko zu minimieren sollten die notwendigen Funktionen
möglichst frühzeitig und sehr sorgfältig definiert
werden. Hierbei kann die Hilfe eines qualifizierten Beraters äußerst
hilfreich sein. Diese sauber definierten Funktionen müssen
während der gesamten Projektdauer gepflegt und strikt beachtet
werden. Eine Änderung der Funktionen bedeutet eine Veränderung
des Projektes. Bauteile oder Bauteilqualitäten zu definieren
macht Sinn, um die Sparoptionen des Projektabwicklers zu reduzieren.
Nur bestimmte Hersteller von z.B. Pumpen oder Druckaufnehmern
zu nennen ist hingegen nicht zu empfehlen; denn häufig hat
ein Hersteller verschiedene Baureihen im Programm, die sich in
der Qualität und im Preis unterscheiden.
Das Fachwissen,
um z.B. einen optimalen Wärmeübertrager oder eine Pumpe
auszusuchen, ist immer seltener vorhanden. Teilweise werden von
Kunden physikalische Unmöglichkeiten gefordert und von Lieferanten
garantiert ohne das einer der beiden es während des Projektes
bemerkt und diese Unmöglichkeit erst durch ein ordentliches
Gericht festgestellt wird.
Wenn alles
so schrecklich ist, stehen wir dem denn hilflos gegenüber?
Ist die Katastrophe unvermeidlich?
Wenn man akzeptiert,
dass es ab einem bestimmten Umfang keine fehlerfreie Planung gibt,
dann sicherlich nicht.
Der, der eine
fehlerfreie Anlage nach dem Stand von Wissenschaft und Technik
bestellt und dies mit genau derselben Formulierung vom Lieferanten
bestätigt bekommt, benötigt nur genügend Ausdauer,
einen wohlhabenden Lieferanten und gute Rechtsanwälte. Der
Lieferant, der diesen Satz tatsächlich in seine Auftragsbestätigung
geschrieben hatte, hatte jedoch die bessere Strategie, da der
Kunde Insolvenz anmeldete, bevor dieser Fall von den Gerichten
entschieden wurde.
Das Ziel kann
demnach nur sein, möglichst viele und möglichst schwerwiegende
Fehler zu vermeiden. Eine saubere Grob-Planung im Vorfeld mit
einer Definition der wirklich notwendigen Funktionen verringert
das Risiko von Fehlern erheblich. Während der gesamten Projektabwicklungsphase
muss auch vom Kunden ein Projektleiter ernannt werden. Regelmäßige
Besprechungen während der Abwicklung helfen Fehler zu vermeiden
oder Erwartungen anzugleichen. Und wenn ein Berater hilft nur
einen einzigen Fehler zu vermeiden, ist sein Honorar meist vorzüglich
angelegt.
Es gibt zwei
besonders häufig vorkommende Fehlerursachen, die sich eigentlich
leicht vermeiden ließen.
In der ersten
Angebotsphase bieten die verschiedenen Lieferanten eine aus ihrer
Sicht erfolgsversprechende Technik an. Bei den ersten Gesprächen
zwischen Kunden und Lieferanten arbeitet der jeweilige Lieferant
die Vorteile seiner Technik heraus. Da er den Markt kennt, wird
er insbesondere die Punkte herausarbeiten, die sein Konkurrent
nicht, nicht zufriedenstellend oder nur mit erheblichem Aufwand
erfüllen kann. Da alle Lieferanten so oder so ähnlich
vorgehen, besteht die Gefahr, dass der Kunde diese „Vorteile“
auf seine Wunschliste setzt und sie bei den anderen Lieferanten
entweder einfordert oder als Verhandlungs-Argument benutzt, um
den Preis zu reduzieren. Häufig werden Lieferanten genötigt
Funktionen, die ein Wettbewerber als Vorteil herausstellte, in
Ihre Anlagen zu integrieren, obwohl sie erhebliche Nachteile für
den späteren Betrieb haben. Diese häufig unsinnigen
Forderungen bleiben dann dauerhaft bestehen und werden tatsächlich
ausgeführt. So gibt es z.B. Kurzzeiterhitzer die Volumenströme
von 5 bis 25 m³/h verarbeiten können, Inline-Mixer die
Mischungsverhältnisse von 1+1 bis 1+100 realisieren oder
Abfüllanlagen, die 0,2 l Flaschen ebenso wie 3 l Flaschen
füllen können. Sie werden aber niemals oder nur bei
der Abnahme unter diesen Betriebsbedingungen arbeiten müssen.
Im günstigsten Falle hat man nur mehr gekauft, als man eigentlich
benötigte, meist verursacht der größere Funktionsumfang
aber auch höhere Betriebs- und Wartungskosten.
Der zweite
sehr häufig begangene Fehler ist es, die Spezifikation nicht
konsequent zu einem bestimmten Zeitpunkt einzufrieren. Jede noch
so sorgfältig geplante Anlage würde man beim nächsten
Male etwas anders ausführen, dies ist normal. Jeder, der
schon einmal ein Haus gebaut hat weiß, dass er beim nächsten
Male einiges anders machen würde, trotzdem lebt er glücklich
in und mit seinem Haus. Abgesehen davon, dass Änderungen
während einer Auftragsabwicklung immer Geld kosten, werden
sie von den Kunden häufig als Fehlerquelle unterschätzt.
Selbst wenn ein scheinbar vollkommen selbstständig zu betrachtendes
Detail geändert werden soll, kann es vorkommen, dass dies
zu schwerwiegenden Fehlern an anderer Stelle führt. Der Lieferant
sollte mit dem Kunden zusammen einen Termin festlegen, bis zu
dem noch Änderungen möglich sind. Nach diesem Zeitpunkt
dürfen nur noch Änderungen durchgeführt werden,
die zur Beseitigung offensichtlicher Fehler führen. Auch
wenn es dem Kunden schwer fallen sollte, muss er sich konsequent
an diese Vereinbarung halten. Wenn er ein neues Auto bestellt,
kann er bis zu einem bestimmten Zeitpunkt möglicherweise
noch die Farbe verändern. Auch wenn das Fahrzeug noch nicht
gefertigt wurde, ist es nach diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich
die Farbe umzubestellen. So wie die meisten Menschen diese Tatsache
akzeptieren, so muss man dies auch im Anlagenbau akzeptieren.
Lieferanten die im fortgeschrittenem Planungsstadium noch Änderungen
akzeptieren handeln ebenso fahrlässig wie Kunden, die versuchen
nachträglich noch Änderungen einfließen zu lassen
ohne das dies zwingend erforderlich wäre.
Immer häufiger
hört man, dass man mit dieser oder jener Software plane.
Es erscheint fast so, als ob das Werkzeug entscheidend für
das Ergebnis wäre. Sicherlich helfen hochwertige, effektive
und geeignete Werkzeuge dem erfahrenen Fachmann. Bei Harry Potter
mag der Zauberstab sich seinen Zauberer aussuchen - meist ist
es besser, wenn der Fachmann Werkzeuge benutzt die er beherrscht
und nicht umgekehrt. Zahlreiche Planungswerkzeuge sind so mächtig,
dass nur ein kleiner Teil des Funktionsumfanges benötigt
und genutzt wird. Eigentlich ist der Ausdruck Planungswerkzeug
falsch. Diese Softwarepakete verwalten eigentlich nur die Planung.
Je nach Umfang der Planung ist die damit verbundene Verwaltung
mehr oder weniger umfangreich. Wenn ein neues Flugzeug wie der
A 380 geplant wird, ist die Verwaltung der Planung sicherlich
aufwendiger als bei der Planung eines neuen Brunnens.
Da diese Programme
auch sehr eindrucksvolle und umfangreiche Grafiken erstellen können,
versuchen einige Lieferanten hiermit ihre Kunden zu beeindrucken.
Die Bewertung
des Lieferanten ist immer Bestandteil der Beurteilung eines Angebotes.
Um einen Handwerker zu bewerten macht es sicherlich Sinn, sich
das Werkzeug des Handwerkers anzusehen. Wenn jemand das neueste,
modernste und teuerste Werkzeug besitzt, bedeutet dies nicht zwingend,
dass er auch damit umgehen kann. Wenn jemand jedoch nicht einmal
sein einfaches Werkzeug pflegt oder dessen Funktionen beschreiben
kann, ist es zumindest fraglich ob er den Anforderungen genügen
kann.
Bei Vertragsunterzeichnung
sind sich Kunde und Lieferant einig. Man möchte Unstimmigkeiten
möglichst friedlich lösen. Hilfreich ist es deshalb
die Interessen beider Seiten bereits im Vertrag angemessen zu
würdigen. Zahlungsziele sollten in der Regel am Abschluss
und nicht am Anfang einer Leistung oder eines Leistungsabschnitts
stehen, also bei Montageende und nicht bei Beginn der Inbetriebnahme
oder bei Inbetriebnahmeende und nicht bei Abnahme. Der Gefahrenübergang
inkl. Start der Garantiezeit sollte bei Aufnahme der Produktion
und nicht erst zum Zeitpunkt der (mängelfreien) Abnahme definiert
werden. Zahlungen sollten in ihrer Höhe etwa dem Leistungsumfang
entsprechen bzw. sollten zurückbehaltene Beträge zur
ausstehenden Leistung passen.
Damit Unstimmigkeiten
möglichst schnell gelöst werden, sollte eine Schiedsgutachterklausel
oder ein Mediationsverfahren möglichst mit Namensnennung
des Schiedsgutachters oder Mediators im Vertrag vereinbart werden.
In
der Politik mag es hilfreich sein durch Verwirrung die Fehler
zu verschleiern, in Produktionsbetrieben führt diese Taktik
hingegen kaum zum Erfolg.
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