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Wenn
es einfach wäre, dann könnte es ja jeder oder „Sind
Leichen im Wasser hygienisch akzeptabel?“
Frisches,
reines, kühles, wohlschmeckendes Wasser, aus einem Tiefbrunnen,
d.h. durch geologische Formationen vom Oberflächenwasser
getrennt, keimfrei direkt am Quellort abgefüllt, so wünscht
sich der Konsument sein Mineralwasser.
Trotz der
Möglichkeit, zuhause Leitungswasser mit Kohlendioxyd zu versetzen,
wird von der Mehrzahl der Konsumenten abgepacktes Wasser aus Qualitätsgründen
bevorzugt. Der Konsument ist der Überzeugung, hier eines
der letzten wirklich reinen, naturbelassenen Lebensmittel kaufen
zu können. Der Gesetzgeber folgt dieser Konsumentenerwartung
durch entsprechende Verordnungen. Die rechtlichen Aspekte und
auch deren Sinnhaftigkeit sollen hier jedoch unberücksichtigt
bleiben.
Um die Konsumentenerwartungen
zu erfüllen, dürfen sich im abgefüllten Wasser
natürlich keinerlei visuell wahrnehmbare Fremdstoffe befinden.
Mikroorganismen sind im Wasser zwar erst bei sehr hohen Konzentrationen
visuell erkennbar, sie können jedoch durch ihre Stoffwechselprodukte
die Eigenschaften des Wassers negativ verändern.
Wenn bei einer
Enteisenungsstufe zur Oxidation Ozon eingesetzt wird, ist es technisch
unvermeidbar, dass das Wasser hierbei auch entkeimt wird. In Ländern,
in denen Ozon bewusst zur Entkeimung eingesetzt wird, werden teilweise
Stimmen, nicht nur von Esoterikern, laut, die den Verbleib der
„Leichen“ der Mikroorganismen im Wasser aus hygienischen
Gründen ablehnen.
Eine Filtration,
die kleinste Partikel entfernt, wird auch Mikroorganismen mit
entfernen sofern diese vorhanden sind. Bei Tafelwässern,
d.h. bei Wässern bei denen durch die Zugabe von Salzen der
Mineraliengehalt bewusst angehoben wird, ist eine Steril-Filtration
obligatorisch. Da Salze Mikroorganismen konservieren, sind Salzlösungen
normalerweise stark verkeimt. Die Filtration ist neben dem Erhitzen
die einzige wirtschaftlich vertretbare Art der Entkeimung, die
lebensmittelrechtlich und hygienisch vollkommen unproblematisch
ist.
Wenn nun entschieden
wurde eine Wasserfiltrationsanlage anzuschaffen, wird vom Betreiber
meist nur die Funktion und die Leistung spezifiziert und die Auswahl
der Komponenten und die Ausführung werden weitgehend dem
Lieferanten der Wasserfiltrationsanlage überlassen.
Wenn nun die
Anlage beim vermeintlich günstigsten Anbieter bestellt wird,
besteht eine relativ große Chance, dass man qualitativ nicht
das bekommt, was man erwartet. Preisunterschiede von 10% oder
mehr, deuten fast immer daraufhin, dass hier nicht vergleichbare
Komponenten angeboten werden. Beim teuersten Anbieter zu bestellen
bietet hingegen leider auch keine Garantie das gewünschte
zu erhalten, da auch hier häufig unbefriedigende Detaillösungen
realisiert werden.
Nachfolgend
sollen beispielhaft an einer tatsächlich installierten Anlage
einige Planungs- und Ausführungsfehler beschrieben werden.
Durch konkrete Hinweise und Empfehlungen sollen dem Praktiker
Möglichkeiten aufgezeigt werden:
· vorhandene Installationen zu verbessern und
· mögliche Fehler bei der Auswahl von Neuanlagen zu
reduzieren.
Heute üblich
sind Kesselfilter mit Filterkerzen, durch Adapter können
in die Gehäuse auch Filterkerzen anderer Hersteller eingesetzt
werden. Falls diese Möglichkeit nicht besteht, z.B. wegen
der ungewöhnlichen Filterkerzengeometrie, sollten Preisobergrenzen
für die gesamte Lebenserwartung des Filtergehäuses bzw.
der Filtrationsanlage vom Lieferanten für die Ersatzkerzen
vereinbart werden. Schichtenfilter werden insbesondere aus Investitionskostengründen,
bei üblichen Anlagenleistungen, für die Wasserfiltration
nicht mehr eingesetzt.
Gewöhnlich
besteht eine Filtrationsanlage aus einem Vor- und einem Sterilfilter.
Der Sterilfilter wird regelmäßig als Membranfilter
geliefert.
Der Vorfilter
kann als Tiefenfilter oder aber z.B. als Edelstahlkerze ausgeführt
werden. Edelstahlkerzen haben deutlich weniger Filterfläche
und dementsprechend kürzere Standzeiten. Sie können
jedoch manuell gereinigt werden und haben dadurch eine nahezu
unbegrenzte Lebenserwartung. Sie werden teilweise als rückspülbar
angepriesen, sind dies jedoch eigentlich nicht.
Beim Rückspülen
ergeben sich 2 Probleme:
· die Rückspülmenge und
· die Qualität des Rückspülwassers.
Üblicherweise
wird zurückgespült, wenn die Druckdifferenz angestiegen
ist. Wenn nun zurück gespült wird, ist der Druck nicht
absolut gleichmäßig verteilt. Am Eintritt der Filterkerze
ist er etwas höher, nimmt dann kontinuierlich ab, um dann
(je nach Fließgeschwindigkeit) am Ende der Filterkerze wieder
deutlich anzusteigen. Das Entfernen der Verunreinigungen geht
weitgehend proportional zum Druckverlauf. Wenn nun einige Teile
frei gespült sind, fällt der (Differenz-) Druck deutlich
ab, die Fließgeschwindigkeit müsste nun so stark erhöht
werden, bis der Druck etwa wieder dem Ausgangsdruck entspricht
um die weiteren Verunreinigungen zu entfernen. Als Faustformel
kann als notwendiger Volumenstrom hierfür angenommen werden:
Filterfläche / Rohrleitungsquerschnittsfäche * 1,5 *
Nennvolumenstrom = Rückspülvolumenstrom
Der daraus
resultierende notwendige Rückspülvolumenstrom ist so
hoch, dass er selbst in der Theorie nicht erzeugt werden kann.
In der Praxis versucht man teilweise den Volumenstrom zu erhöhen,
in dem man Gas dem Rückspülwasser beigibt. Es ist schwierig
hier kontrollierte und reproduzierbare Verhältnisse zu schaffen.
Durchgeführte Rückspülungen bei Oberflächenfiltern
sind im allgemeinen ungenügend. Bei Tiefenfiltern steigt
der Druckverlust mit der Strömungsgeschwindigkeit deutlich
stärker an, deshalb wäre hier eine Rückspülung
mit wesentlich kleineren Rückspülwassermengen möglich.
Leider sind Tiefenfilter bauartbedingt nur eingeschränkt
rückspülbar. Wenn rückgespült wird, stellt
sich fast immer die Frage nach der Wasserqualität. Mit unfiltriertem
Wasser zurück zu spülen, würde den Filter von der
falschen Seite her mit einer Schmutzfracht beaufschlagen, die
er dann beim Betrieb zumindest teilweise wieder abgeben würde.
Einen extra Filter für das Rückspülwasser zu installieren
verbietet sich aus Kostengründen, zum einen müsste er
größer sein als der zurückzuspülende Filter
und zum anderen würde er sehr selten benutzt.
In
der Beispielanlage wurde deshalb, in Absprache mit dem Kunden,
auf eine Rückspülmöglichkeit ganz verzichtet.
Der Rohwassereintritt
und der Sterilwasseraustritt befinden sich direkt nebeneinander.
Bei den meisten Installationen ist dies günstiger, als eine
Installation von Ein- und Austritt an den gegenüberliegenden
Seiten.
Am
Fließschema der ausgeführten Anlage fällt der
exzessive Umgang mit Verschraubungen auf. Der Einsatz von Verschraubungen
und Ventilen in Zwischenflanschausführung scheint vollkommen
wahllos erfolgt zu sein. Es ist unerklärlich, warum z.B.
in einem Gullyabgang (Abb.4) ein Ventil in Zwischenflanschausführung
gewählt wurde. Die hier noch zusätzlich installierte
Verschraubung deutet daraufhin, dass nicht geplant sondern einfach
die gerade vorhandenen Bauteile ohne Konzept zusammengefügt
wurden.
Abb.4
Die
Gleitringdichtung der Pumpe (Abb.1) ist nur zu wechseln, wenn
zahlreiche Rohrleitungen und Ventile demontiert werden. Hätte
man die Pumpe um 180° gedreht montiert, wäre ein Gleitringdichtungswechsel
ohne Demontage einer Rohrleitung möglich gewesen. Jetzt müsste
auf jeden Fall eine weitere lösbare Verbindung im Zulauf
nachgerüstet werden.
Abb.
1
Milchrohrverschraubungen
nach DIN 11851 sind für lösbare Verbindungen innerhalb
einer Anlage nur sehr bedingt geeignet, da der Kegelstutzen in
die Verschraubung ragt, müsste die Rohrleitung zur Demontage
in axialer Richtung verschiebbar montiert werden. Diese grundlegende
Anforderung wurde bei dieser Anlage nicht umgesetzt. Die Milchrohrverschraubung
nach DIN 11851 und auch in der aseptischen Ausführung nach
DIN 11864-1 sind für Verbindungen gedacht, die regelmäßig
gelöst werden, wie z.B. bei Umschaltpaneelen. Rohrverbindungen
zur Vereinfachung der Wartung in festverrohrten Einheiten sollten
bevorzugt als hygienische oder aseptische Flanschverbindung mit
metallischem Anschlag ausgeführt werden.
Der Temperaturaufnehmer
im Sterilwasserbereich (Abb.4) wurde in hygienisch zu beanstandender
Bauweise mit Industriemuffe eingebaut.
Der Dampfanschluss
weist trotz Festverrohrung keine Leckageabsicherung auf. Im Leckagefalle
könnte Wasser in die Dampfleitung gedrückt werden oder
Dampf könnte in das Mineralwasser gelangen.
Probenahmeventile
fehlen vollständig.
Die
Pumpe ist mit höhenverstellbaren Füßen, wie man
es für die Aufstellung auf dem Fußboden üblicherweise
vorsieht, versehen. Statt die Füße heraus zu schrauben
und den Motorfuß auf dem Gestell zu verschrauben, wurde
eine ziemlich skurril anmutende Montage (Abb.2) gewählt,
Rohrabschnitte wurden auf das Gestell geheftet und die Pumpenfüße
wurden hier hinein gestellt. Die Heftstellen der Rohrabschnitte
wurden nicht passiviert, die verbleibenden Spalte sind so klein,
dass sich hier sammelndes Wasser nicht sicher abfließen
kann.
Abb.
2
Es fällt
auf, dass im Sterilbereich ein Handscheibenventil und ein pneumatisch
betätigtes Scheibenventil direkt hintereinander, vermutlich
in der Funktion als Gullyventile ausgeführt wurden.
Die
Anlage wurde als halbautomatische Anlage verkauft. Auf die Programmierfehler
wird nicht eingegangen. Es wird die Betriebsweise, wie sie hätte
sein sollen, in ihren wesentlichen Zügen beschrieben:
· Während des Betriebes wird der Differenzdruck der
Kerzen kontinuierlich überwacht. Wenn der Wert über
einen in der Parameterliste eingestellten Wert (z.B. 0,3 bar)
ansteigt, wird z.B. beim Start der nächsten Reinigung des
Füllers ein Hinweis angezeigt, so dass sehr frühzeitig
der Wechsel der sich erschöpfenden Filterkerzen in einer
produktionsfreien Zeit geplant werden kann. Wenn der Differenzdruck
bei 90% (in Parameterliste hinterlegt) des maximal zulässigen
Differenzdruckes liegt, wird der Warnhinweis permanent angezeigt.
· Ab dem Zeitpunkt „Anfang der Sterilisationszeit“
wird eine kontinuierliche Drucküberwachung (auch während
des Betriebes und während Stillstandszeiten) durchgeführt.
Falls der Druck nicht mindestens 0,3 bar Überdruck gegenüber
Atmosphäre beträgt, wird eine Warnmeldung angezeigt,
die dem Anlagenführer mitteilt, dass die Anlage möglicherweise
durch angesaugte Außenluft kontaminiert wurde. Der Anlagenführer
kann diese Anzeige löschen. Die Entscheidung des Bedieners,
den Warnhinweis nicht zu berücksichtigen, sollte auf jeden
Fall (automatisch) protokolliert werden
· Wenn der Bediener die Funktion „sterilisieren“
an der Steuerung wählt, bekommt er
o zunächst die Bedieneranforderung, das Handscheibenventil
am Eingang zu schließen. Wenn er dies bestätigt,
o startet der Sterilisationsprozess. Die Sterilisationszeit startet,
wenn der Dampfdruck in der gesamten Anlage nach ausreichender
Entlüftung lange genug konstant anliegt und die Temperatur
im Ausgang der Anlage den Sollwert erreicht hat.
o Die Gullyventile (mit pneumatischem Antrieb und Syphon), sollten
ebenso wie die in DN 25 ausgeführten Entlüftungen der
Filtergehäuse (Abb.3), z.B. mit Blenden ausgerüstet
sein, um den Volumenstrom zu reduzieren; denn wenn während
des Sterilisierens diese Ventile schalten, bricht der Druck im
System andernfalls schlagartig zusammen. Wenn die Gullyventile
nicht geschaltet würden, könnte das anfallende Kondensat
nicht abgeführt werden.
Abb.
3
o Nach Beendigung der Sterilisation gibt die Steuerung eine Bedieneranforderung
heraus, dass an die Anlage ein nicht kondensierbares Gas (z.B.
Druckluft entsprechender Qualität) anzuschließen ist.
Erst wenn dies vom Bediener quittiert wurde, wird das Dampfventil
(von der Steuerung) geschlossen.
o Die Anlage überwacht nun den Druck und die Temperatur.
Wenn rechnerisch genügend nicht kondensierbares Gas in die
Anlage eingefüllt wurde, um sicherzustellen, dass bei einer
vollständigen Kondensation des verbliebenen Dampfes, der
zulässige Mindestüberdruck der Anlage nicht unterschritten
wird, gibt die Steuerung die
o Bedieneranforderung aus, das nicht kondensierbare Gas abzukoppeln
und die Wasserzuführung zu öffnen. Nachdem dies quittiert
wurde, wird die Anlage entlüftet und dabei mit Wasser gefüllt.
Warum die
Entlüftungsventile und das Dampfventil als automatisch betätigte
Ventile ausgeführt wurden, ist unverständlich. Da zeitnah
manuelle Eingriffe an der Anlage notwendig sind, wäre eine
manuelle Bedienung einfacher und kostengünstiger gewesen.
Die Nennweite DN 25 ist als Entlüftungsventil bei der Größe
der Filtergehäuse extrem groß. Ein unzulässig
großer Druckabfall und ein zu schnelles Befüllen mit
der Gefahr der Membranbeschädigung sind wahrscheinlich. Hier
sollten entweder Blenden in den abführenden Entlüftungsleitungen
nachgerüstet oder die Ventile gegen kleinere, manuell betätigte
Ventile, bevorzugt mit Schauglas zwischen Filtergehäuse und
Entlüftungsventil ausgetauscht werden. Da sich kein Sensor
zur Unterscheidung von Gas und Wasser unterhalb der Entlüftungsventile
befindet, werden diese von der Steuerung nur nach dem Sterilisieren
geöffnet. Wodurch, bei der ausgeführten Installation,
der Druck in der Anlage vollkommen zusammen bricht. Ursprünglich
war vom Lieferanten geplant, in den Siphons Blenden einzubauen
und die geraden Gullyabgänge nur zur Restentleerung im Falle
der Wartung zu benutzen. Es wäre sicherlich sinnvoller und
auch einfacher gewesen, auf diese Abgänge zu verzichten und
dafür die Blenden schaltbar (Anm.: Scheibenventil mit Bohrung)
auszuführen.
Kompakte Anlagen
werden häufig vor einer Wand oder in einer Nische aufgestellt,
leider wird dies von vielen Anlagenbauern ignoriert. Auch diese
Anlage wurde praxisfremd mit 4 Bedienungsseiten ausgeführt.
Die Gullyleitungen
enden bei dieser Anlage sinnvollerweise über dem Boden. Häufig
werden sie zusammenverrohrt in zentrale Gullys geführt. Falls
eine solche Installation gewünscht wird, sollten die einzelnen
Ausläufe über fachmännisch montierte Trichter von
den Gullys getrennt werden.
Aus Kostengründen
wird auf eine Überprüfung der Membranen (Integrationstest)
vor der Produktionsaufnahme verzichtet. Falls nur während
einer Schicht mit einem defekten Steril-Filter produziert werden
sollte, würden die Kosten hierfür größer
sein als die vermeintliche Einsparung zum jetzigen Zeitpunkt.
Die hier beschriebene
Anlage ist bereits vor einigen Jahren zusammen mit einer kompletten
Abfüllanlage geliefert worden. Die Beschreibung in der Auftragsbestätigung
umfasste 3 Zeilen inkl. Positionsüberschrift. Die meisten
hier beschriebenen Fehler würden, selbst wenn die Anlage
noch in der Gewährleistung wäre, bei der gegebenen Vertragslage
keinen Mangel darstellen.
Eine
ausführliche Beschreibung der vom Kunden erwarteten Funktion
und Qualität kann Unstimmigkeiten zwischen den Vertragspartnern
vermeiden oder reduzieren.
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