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Gibt
es eine schmerzfreie Art der Streitschlichtung?
Möglicherweise für den,
der den Streit gewinnt?
„Ich liebe dich, möchtest du mit mir
einen Ehevertrag schließen und mich danach heiraten?“;
diesen Satz von einer Hollywoodgröße in einem Spielfilm
dahingehaucht, kann man sich schwerlich vorstellen. Liebe hat
etwas mit Vertrauen zu tun, Verträge jedoch schließt
man schriftlich ab, weil man in Erwägung zieht, dass das
gesprochene Wort unter Umständen „vergessen“
werden könnte.
Auch
wenn es Kunden gibt, die der Meinung sind, man solle sie als König
behandeln und der Lieferant wäre einer ihrer Untertanen,
so ist doch überwiegend das Verhältnis zwischen Kunden
und Lieferanten heute partnerschaftlich geprägt. Verträge
werden selbstverständlich schriftlich geschlossen, aber bei
deren Formulierung wird häufig nicht sorgfältig genug
vorgegangen. Da Lieferanten und Kunden unterschiedliche Interessen
und Ziele verfolgen, sprechen sie von ein und demselben Vorhaben
mit anderen Worten. Der Kunde formuliert meistens Funktionen und
der Lieferant Bauteile und Arbeitsleistungen. Wenn der Lieferant
Funktionen beschreibt sollte man auf die Formulierung achten;
denn andernfalls erhält man eventuell eine Schachtel mit
dessen Inhalt man Rad fahren, reiten und schwimmen kann ohne das
sich in der Schachtel ein Fahrrad oder gar ein Pferd befindet.
Während
der Ausführung bis hin zur Abnahme gibt es zahlreiche ungeklärte
Punkte, die im allgemeinen partnerschaftlich gelöst werden.
Auch die weitaus größte Anzahl von Meinungsverschiedenheit
wird auf dem Verhandlungswege zwischen den Parteien beseitigt.
In den wenigen verbleibenden Fällen, in denen eine Lösung
schwerlich möglich erscheint, ist die Hilfe eines unbeteiligten
Dritten häufig die einzige Lösung.
Nachfolgend
werden Lösungsmöglichkeiten eines Streites erörtert,
wobei hier nicht nur die klassischen Methoden der Streitschlichtung
sondern auch eine insbesondere für Deutschland sehr neue,
hocheffektive Methode vorgestellt wird.
Ein
ordentliches Gericht anzurufen bietet sich immer dann an, wenn
man aus Prinzip streiten will oder/und es weniger um die Lösung
eines Problems, als um die Ermittlung eines Schuldigen geht.
Ein
Sachverständigengutachten oder auch ein Schiedsgutachten
bietet sich an, wenn es sich ausschließlich um die Feststellung
von Tatsachen handelt. Man könnte annehmen, dass diese Streitfälle
ohne fremde Hilfe einfach beizulegen wären, aber gerade bei
der Feststellung von Tatsachen gehen die Meinungen der streitenden
Parteien häufig auseinander.
Beispiel: Eine Molkerei kauft einen neuen Pasteur und stellt fest,
dass die Standzeit zwischen zwei Reinigungen um 30% niedriger
liegt, als bei dem ersetzten, 20 Jahre altem Modell, aus DDR-Fertigung.
Der Kunde ist aufgebracht und beruft sich auf Treu und Glauben
und ist der Überzeugung, dass eine moderne Anlage auch im
Hinblick auf die Standzeit der alten Anlage überlegen sein
muss. Der Lieferant beruft sich zunächst auf eine nicht vertragsgemäße
Milchqualität, führt den höheren Wärmerückgewinn
als Teil einer Erklärung an und meint schließlich,
dass moderne Plattenapparate engere Spalte hätten, um die
Mischphasen und somit die Milchverluste zu reduzieren und somit
auch schneller „zuwachsen“ dürften.
Bei
diesem Beispiel bietet sich ein Sachverständiger als Streitschlichter
an und zwar besonders wenn auch ein Lösungsvorschlag erwünscht
ist.
Die
Entscheidung eines Schiedsgutachters kann nur bei groben Fehlern
oder bei grober Unbilligkeit angefochten werden und ist für
beide Parteien verbindlich.
Die
Vorteile des Schiedsgutachter-Verfahrens sind: Beide Parteien
können einen Gutachter auswählen dem sie vertrauen.
Das Verfahren ist nicht öffentlich. In der Regel liegt das
Ergebnis schnell, dass heißt in den allermeisten Fällen
innerhalb von 4 Wochen nach Beauftragung des Gutachters, vor.
Beide Parteien sind immer über alle Schritte des Gutachters
informiert. Er informiert prinzipiell unaufgefordert die gegnerische
Partei über Unterlagen oder Informationen die er von der
anderen Partei erhält. Die Abrechnung erfolgt nach Zeit und
tatsächlichem Aufwand oder pauschal und ist insbesondere
bei größeren Streitwerten deutlich kostengünstiger
als die Klärung durch ordentliche Gerichte.
Schiedsgerichtsverfahren
werden teilweise mit Schiedsgutachterverfahren verwechselt, sie
unterscheiden sich aber deutlich voneinander. Das Schiedsgerichtsverfahren
unterliegt im Gegensatz zum Schiedsgutachterverfahren zumindest
teilweise der Zivilprozessordnung. Schiedsgerichtsverfahren finden
in Deutschland eher selten statt. In einigen Ländern sind
sie jedoch sehr gebräuchlich, da einer ihrer größten
Vorteile darin besteht, dass diese Verfahren nicht öffentlich
stattfinden. Häufig sind sie schnell. Auch hier können
die Parteien sich ihren Richter aussuchen. Die Urteile eines Schiedsgerichtsverfahrens
sind denen eines ordentlichen Gerichtes gleichgestellt! Der Urteilsspruch
ist in sehr vielen Ländern anerkannt, so dass sich ein solcher
Urteilsspruch in der Regel auch international durchsetzen lässt.
Mediation
ist hauptsächlich aus dem Bereich von Familienstreitigkeiten
oder vom Arbeitsrecht her bekannt. Der Duden erklärt Mediation
als „harmonisierende Vermittlung bei persönlichen oder
sozialen Konflikten (z.B. zwischen Scheidungswilligen)“.
Wirtschafts-Mediation
nach der amerikanisch/angelsächsischen Methodik durchgeführt
von Qualified Dispute Resolvers (QDR), hat mit der in Deutschland
üblichen Form der Mediation wenig gemein.
So
setzt man sich beim QDR nicht gemeinsam an einen Tisch, versucht
zusammen Lösungen zu erarbeiten und geht dann nachhause;
überdenkt alles noch einmal, spricht es mit anderen Personen
durch, um es in einer Vielzahl von Fällen dann doch zu verwerfen.
Diese Art der in Deutschland üblichen Form der Mediation
hat bei sozialen oder persönlichen Konflikten sicherlich
eine Daseinsberechtigung. Für Streitfälle im Wirtschaftsleben
gibt es aber eine wesentlich erfolgversprechendere Methode.
Alle
nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf dieses besondere
Mediationsverfahren ohne das noch einmal besonders darauf hingewiesen
wird.
Der
QDR übernimmt selbstverständlich die Grundregeln der
Mediation, d.h. die Parteien nehmen freiwillig teil, sie können
jederzeit ohne Angabe von Gründen die Mediation verlassen
und sie verändern ihre Rechtsposition nicht, falls die Mediation
zu keiner Einigung führen sollte. In über 90% der Fälle
wird direkt im Anschluss an die Mediation ein schriftlicher Vertrag
über die gefundene Lösung getroffen.
Diese
Art der Mediation will keine Gerechtigkeit im Sinne des Gesetzes
erreichen sondern ausschließlich eine Lösung finden,
mit der alle Beteiligten leben können! Die Schuldfrage wird
nicht behandelt.
Abb.:
Was ist gerecht?
Die
Grundidee ist einfach erklärt: Würde man die streitenden
Parteien in einen Raum sperren und sie nur hinaus lassen, wenn
sie sich einigten, würden sie sich irgendwann einigen.
Der
Mediator übernimmt die Rolle eines Katalysators und beschleunigt
diesen Einigungsprozess. Hierfür sitzen die streitenden Parteien
gemeinsam mit dem Mediator nur zusammen, während die Regeln
der Mediation erklärt werden, danach spricht der Mediator
im Wechsel immer nur mit einer einzigen Partei. Er hilft den Parteien
ihre Bedürfnisse zu erkennen und als Advokat des Teufels
zeigt er ihnen Risiken eines Rechtsstreites auf. Diese „Privatgespräche“
sind streng vertraulich, Informationen die der Mediator von einer
Partei erhält wird er auf gar keinen Fall der anderen Partei
mitteilen, falls er dafür nicht ausdrücklich autorisiert
wurde. Da die Parteien nicht (direkt) miteinander verhandeln,
wird nicht nur eine Änderung der Rechtsposition vermieden
sondern auch das Verhältnis zwischen den Parteien wird durch
die Mediation nicht verschlechtert.
Auch
wenn rechtlicher Beistand nicht notwendig ist, kann die Begleitung
und Beratung durch einen Anwalt sinnvoll sein. Im Prinzip ist
die Mediation vergleichbar mit einer Verkaufsverhandlung. Ein
Kaufvertrag wird auch nur abgeschlossen, wenn beide Seiten damit
leben können. Ein Kaufvertrag ist auch nicht „gerecht“,
da jede Seite ihre eigenen Informationen für sich behält
und versucht die größere Hälfte vom Kuchen zu
bekommen.
Auch
wenn die Mediation ein nicht bindender Prozess ist, endet er in
der Regel mit einer bindenden Vereinbarung zwischen den Parteien.
Die
Kosten für eine Mediation orientieren sich nicht am Streitwert
sondern ausschließlich am Aufwand.
Diese
Art der Mediation ist auch sehr gut geeignet, falls mehr als zwei
Parteien beteiligt sind.
Am
Ende der Mediation werden sämtliche Aufzeichnungen des Mediators
unabhängig vom Ausgang der Mediation vernichtet und eventuell
erhaltene Unterlagen werden zurück gegeben.
Richter
in Zivilprozessen sind angehalten während des gesamten Prozessverlaufs
eine Einigung zwischen den Parteien zu fördern. Leider gibt
es zu wenige wirklich idealistische Richter, die diese Aufgabe
nachhaltig übernehmen. So werden nur etwa 30% der Zivilprozessfälle
während des Verfahrensverlaufs beigelegt. Da man sich den
Richter nicht aussuchen kann, sollte man zunächst die Anwendbarkeit
des Mediations- oder des Schiedsgutachterverfahrens prüfen.
Insbesondere das von einem QDR durchgeführte Wirtschafts-Mediationsverfahren
belastet das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Lieferanten
und Kunden nicht, so dass auch zukünftig die Möglichkeit
besteht zusammen zu arbeiten. Das Mediationsverfahren ist bei
nahezu allen Streitfällen, bei denen es nicht darum geht
„Recht zu bekommen“, anwendbar.
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