Beratung
- Gutachten - Bewertung
- Schulung - Außergerichtliche
Streitschlichtung
Raimund
Kalinowski ist von der IHK Ostfriesland und Papenburg öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger für:
Maschinen und Anlagen der Brauerei- und Getränkeindustrie:
Planungs- und Ausführungsfehler.
Planungs-
und Ausführungsfehler sind mit großem Abstand die Hauptursache
dafür, dass eine Abnahme verweigert wird oder sich Lieferanten
und Kunden bei einem Streit nicht einigen können. Sehr häufig
wird die wahre Ursache weder vom Lieferanten noch vom Kunden erkannt.
Sehr viele Gerichtsverfahren in diesem Bereich enden in einem
Vergleich. Wenn absehbar ist, das ein Streit nicht einfach beigelegt
werden kann, ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen
meist sehr hilfreich. Allein die andere Sichtweise und die Auflistung
und Beschreibung von Tatsachen führt häufig dazu, dass
die Parteien sich einigen. Wenn diese Einigung aus Sicht der Parteien
mit Sicherheit nicht zum Erfolg führen wird oder sich die
Fronten bereits verhärtet haben, kann es sinnvoll sein, eine
außergerichtliche
Schlichtung durch Mediation, Schiedsgutachterverfahren oder
in Ausnahmefällen auch duch Schiedsgerichtsverfahren zu erreichen.
·
Abnahme / Abnahmeunterstützung von Maschinen und Anlagen
Wenn bei der Abnahme eine kompetente Person anwesend ist, die
nicht zu den angestellten Mitarbeitern des Lieferanten oder Kunden
gehört, läuft die Abnahme für alle Beteiligten
häufig wesentlich stressfreier ab. Dies ist selbst dann der
Fall, wenn der Berater vom Lieferanten oder Kunden beauftragt
und entlohnt wird.
Ein
seriöser Berater wird immer seine Unparteilichkeit bewahren
oder seine Parteilichkeit klar zum Ausdruck bringen. Wenn er dauerhaft
in der Branche tätig sein will, kann er sich ein unehrenhaftes
Verhalten oder Lügen nicht leisten.
Ein Berater kann eine Abnahme komplett mit eigenen
Mitarbeitern durchführen. In der Praxis hat es sich auch
aus Kostengründen bewährt, Mitarbeiter des Kunden und
evtl. auch Mitarbeiter des Lieferanten mit Arbeiten, die zusätzlich
für die Abnahme anfallen, zu betreuen. Der Berater übernimmt
in diesen Fällen entweder die Leitung und Verantwortung für
die korrekte Durchführung der Abnahme oder ist nur beratend
und unterstützend tätig. D.h. er bespricht z.B. die
Durchführung der Abnahme mit sämtlichen Details, weist
auf mögliche Messmethoden hin und erleichtert deren Auswahl.
Er führt die Auswertung durch, bzw. er überprüft
die Auswertung.
·
Gutachter als Streithelfer
Bei einer (auch gerichtlich ausgetragenen) Auseinandersetzung
kann jede Partei jederzeit einen Gutachter beauftragen. Dieser
Gutachter kann z.B. helfen Unstimmigkeiten auch in Gerichts-Gutachten
aufzudecken oder Aspekte aufzeigen, die man ohne den nötigen
Sachverstand sonst nicht erkennen würde. Der von nur einer
Partei beauftragte Gutachter kann ggf. für bestimmte Fragen
als Zeuge vor Gericht erscheinen. Er wird hierdurch jedoch nicht
zum Gerichtsgutachter.
·
Gerichtsgutachter
Durch die Beauftragung durch das Gericht oder
die Staatsanwaltschaft wird ein Sachverständiger für
diesen einen konkreten Fall zum Gerichtsgutachter.
Alle
anderen Personen können keinen „Gerichtsgutachter“
beauftragen. Auch durch häufige Aufträge der Gerichte,
wird ein Gutachter nicht zum „Gerichtsgutachter“.
Die Bezeichnung „Gerichtsgutachter“ wird häufig
falsch und damit irreführend benutzt. Die Gerichte sind angehalten,
wenn möglich, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
zu beauftragen.
siehe auch Streithilfe.org
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