Beratung
- Gutachten - Bewertung
- Schulung -
Außergerichtliche Streitschlichtung
Es
gibt verschiedene Gründe, den Wert von Maschinen und Anlagen
ermitteln zu wollen.
Die häufigsten Gründe sind:
· Beleihungen
· Abzuschließende Versicherungen
· Schadensfälle
· Auseinandersetzung zwischen Teilhabern oder Erben
· Betriebszusammenlegungen
· Vermietung / Verpachtung
· Verkäufe
Die ermittelten Werte können je nach Zweck der Bewertung
erheblich voneinander abweichen. In einem Wertgutachten werden
immer der Verwendungszweck und der Bewertungsstichtag angegeben,
so dass das Wertgutachten in der Regel nur einmal und nur für
den angegebenen Verwendungszweck genutzt werden kann.
Als Empfänger
eines nicht selbst beauftragten Wertgutachtens sollte man prüfen,
ob derjenige, der die Bewertung angefertigt hat, die notwendige
Fachkenntnis und Seriosität besitzt.
Bei
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
kann man davon ausgehen, dass sie diese Voraussetzungen erfüllen,
sofern der Bestellungstenor auf die Bewertung entsprechender Anlagen
und Maschinen lautet.
siehe
auch:
Abwertungsverfahren;
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